PHoto Peter Brandenburg
Foto-webdesign
 
AGB
 I. Allgemeines
 
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- u. Geschaeftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten fuer alle von Peter Brandenburg-Fotodesign (nachfolgend als Designer bezeichnet) uebernommenen Auftraege in den Bereichen Gestaltungsberatung, Konzeption und Realisation, soweit nicht im Einzellfall Abweichendes schriftlich oder muendlich vereinbart wurde. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung der AGB.
 
2. Saemtliche Fotografien des Designers sind Lichtbildwerke nach § 2 UrhG, gleich in welcher Schaffensstufe oder technischen Form sie vorliegen (z.B. Abzug, Diapositiv, Negativ, digitale Datei oder Bildtraeger).
 
3. Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenstaendige Leistungen des Designers. Sie koennen gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Fotoauftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusaetzlich gewuenscht werden.
 
4. Vereinbarte Preise gelten fuer eine Lieferfrist von hoechstens 3 Monaten, danach gelten die am Tag der Lieferung gueltigen Preise. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Requisiten und Spezialgeraeteverleih, Reisekosten, Spesen usw.) gehen grundsaetzlich zu Lasten des Auftraggebers.

5. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung von Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, so ist der Designer bevollmaechtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
 
6. Angebote sind stets unverbindlich. Liefervertraege sind erst wirksam, wenn diese vom Designer schriftlich bestaetigt sind.
 
7. Lieferzeiten gelten annaehernd, wenn diese nicht in der Auftragsbestaetigung ausdruecklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Bei Fristueberschreitung hat der Designer Anspruch auf eine angemessene Nachfrist, die mindestens einen Monat betraegt. Wird die Lieferung bis Ablauf der Nachfrist nicht ausgefuehrt, kann der Abnehmer vom Vertrag zuruecktreten. Diese Massnahme ist mindestens 14 Tage vorher schriftlich anzukuendigen. Ansprueche des Auftraggebers auf Ersatzlieferung oder auf Ersatz des Schadens wegen Nichterfuellung oder nicht rechtzeitiger Erfuellung sind ausgeschlossen.
 
8. Alle berechneten Honorare des Designers und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzueglich der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder mit dem Rechnungseingang sofort, ohne Abzug faellig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles faellig. Bei groesseren Betraegen behaelt sich Peter Brandenburg-Fotodesign die Forderung einer Anzahlung vor. Bei Zielueberschreitung stehen dem Designer Zinsen in Hoehe von 4 Prozent p.a. ueber dem Bundesbankdiskontsatz zu. Die Geltendmachung eines hoeheren Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
 
9. Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollstaendigen Zahlung Eigentum des Designers und koennen weder verpfaendet noch sicherheitsuebereignet werden. Geraet der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so hat er dem Designer jederzeit Zutritt zu den Werken zu gewaehren und sie auf Verlangen herauszugeben.
 
 
 II. Rechte und Pflichten im Verhaeltnis zwischen Auftraggeber und Peter Brandenburg-Fotodesign
 
1. Sinn und Zweck des Vertragsverhaeltnisses zwischen Auftraggeber und dem Designer ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte (Nutzungs- und Veroeffentlichungsrecht) an den Auftraggeber.
 
Als Urheber ist der Designer alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinen Werken.
 
2. Peter Brandenburg-Fotodesign ueberträgt dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Uebertragung darueber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. raeumlich, sachlich oder zeitlich unbeschraenkte Nutzungsrechte) bedarf einer besonderen Vereinbarung.
 
3. Keine Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte, kein Verleih von digitalen Dateien, Datentraegern und Lithos, keinerlei Nutzung ohne Honorar oder durch Dritte.
 
Anders lautende Vereinbarungen beduerfen der Schriftform.
 
4. Urhebernennung unmittelbar beim Werk, oder im Impressum, sowie Belegexemplar ist Autorenrecht nach § 2 UrhG.
 
5. Jede Art von Vervielfaeltigung oder Reproduktionen auf andere Bildtraeger bedarf - soweit sie ueber die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht - der Zustimmung des Designers.
 
 
 III. Gewaehrleistung, Haftung, Gefahrenuebergang
 
1. Maengelruegen muessen schriftlich erfolgen und spaetestens innerhalb von zwei Wochen nach Uebergabe des Werks an den Auftraggeber bei Peter Brandenburg-Fotodesign eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf offene Maengel als vertragsgemaess und maengelfrei geschaffen. Fuer nicht erkennbare Maengel gilt die gesetzliche Verjaehrungsfrist von sechs Monaten, gerechnet ab der Abnahme.
 
2. Der Designer verpflichtet sich, bei der Durchfuehrung eines Auftrages groesstmoegliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadensersatzansprueche gegen den Designer sind nur bei grob fahrlaessigem Handeln oder Vorsatz moeglich; der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
 
3. Fotografien sind per Einschreiben zu versenden. Die Gefahr des zufaelligen Untergangs bei Hin- und Ruecksendungen traegt der jeweilige Absender.
 
 
 IV.  Ergaenzende Sonderbestimmungen
 
1. Wird ein Auftrag aus Gruenden, die nicht von Peter Brandenburg-Fotodesign zu vertreten sind, nicht ausgefuehrt, so kann der Designer - ohne dass es eines Schadensnachweises beduerfte - ein Ausfallhonorar in Hoehe von fuenfzig Prozent des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus vom Designer nicht zu vertretenden Gruenden nicht fertig gestellt, so steht Peter Brandenburg-Fotodesign das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung vom Designer begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei ueberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
 
2. Wird die fuer die Durchfuehrung des Auftrags vorgesehene Zeit aus von Peter Brandenburg-Fotodesign nicht zu vertretenden Gruenden wesentlich ueberschritten (z.B. wegen Fehlens der Aufnahmeobjekte, wegen fehlender oder mangelhafter Vorbereitung der Aufnahmeobjekte, durch Witterungsverhaeltnisse bei Aussenaufnahmen usw.), so kann der Designer verlangen, dass sich das Honorar in einem angemessenem Verhaeltnis erhoeht.
 
3. Peter Brandenburg-Fotodesign ist verpflichtet, die zur Ausfuehrung des Auftrags erforderlichen Erfuellungsgehilfen mit groesstmoeglicher Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung fuer die Erfuellungsgehilfen uebernimmt der Designer nicht.
 
4. Gehen Fotografien trotz groesster Sorgfalt von Peter Brandenburg-Fotodesign unter, ohne dass der Designer dies zu vertreten hat, so beruehrt dies den Honoraranspruch nicht; der Designer ist in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung zu einem vom Auftraggeber zu zahlenden Selbstkostenpreis verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber den Untergang zu vertreten hat.
 
 
V.  Uebertragung von Nutzungsrechten an Fotografien, die nicht fuer den Auftraggeber angefertigt  wurden :
 
1. Peter Brandenburg-Fotodesign uebertraegt nur Nutzungs- u. Veroeffentlichungsrechte. Die Fotografien bleiben Eigentum des Designers.
 
2. Nach Verwendung der Fotografien sendet der Auftraggeber diese unverzueglich auf seine eigenen Kosten wieder an den Designer zurueck. Nicht verwendete Fotografien sind innerhalb eines Monats nach Eingang an Peter Brandenburg-Fotodesign zurueckzusenden.
 
3. Werden Fotografien trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht zurueckgesandt oder gehen sie unter, ohne das der Designer dies zu vertreten hat, so ist Peter Brandenburg-Fotodesign berechtigt, eine Verlustgebuehr zu berechnen. Diese betraegt fuer jedes Fotografische Unikat (z.B. Negativ, Diapositiv, Fotomontage) das fuenffache des vereinbarten Honorars, mindestens aber 500,00 EUR.
 
 
 VI. Erfuellungsort, Gerichtsstand
 
1. Erfuellungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhaeltnis ist für beide Teile der Geschaeftssitz des Designers. Die Rechtsverhaeltnisse zwischen Peter Brandenburg-Fotodesign und seinen Kunden entsprechen ausschliesslich deutschem Recht.
 
2. Fuer alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhaeltnis ist der Gerichtsstand des Geschaeftssitzes  von Peter Brandenburg-Fotodesign vereinbart, sofern der Designer und der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des oeffentlichen Rechts oder ein oeffentlich rechtliches Sondervermoegen sind. Sofern der Auftraggeber und/oder der Designer nicht Vollkaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder ein oeffentlich rechtliches Sondervermoegen sind, verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
 

 VII.
Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bedingungen dieser AGB, gleich aus welchem Grund, unwirksam oder undurchfuehrbar sein, wird dadurch die Wirksamkeit der uebrigen Bedingungen nicht beruehrt.
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